Weitere Lehrangebote

Gasthörerschaft

Durch eine Gasthörerschaft an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle können Sie an Lehrveranstaltungen teilnehmen, mit unseren Studierenden und Lehrenden in Kontakt kommen und auf diese Weise am Hochschulalltag teilhaben.

Bewerber*innen, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, können bei vorhandener Kapazität nach Zustimmung des Rektorats als Gasthörer*innen zugelassen werden.
Es wird keine formale Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife) benötigt.  Das Mindestalter für Gasthörer*innen liegt bei 18 Jahren. Für Schüler*innen und Auszubildende unter 18 Jahren bietet die EHK eine Nachwuchsförderklasse für Orgel und Klavier an.

Gasthörer*innen haben keinen Studierendenstatus und die Erbringung von Prüfungsleistungen ist nicht zulässig.  Auf Antrag werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in ist über das Sekretariat einzureichen: sekretariat@ehk-halle.de

Gasthörerordnung und Gebührensatzung

 

Kleine Ulrichstraße 35 | 06108 Halle (Saale) | Telefon 0345 / 2 19 69 0